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Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                  Download AGB               

MSI MedServ International Deutschland GmbH

 

§ 1       Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

1.2  Unsere Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3  Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

§ 2       Angebot, Vertragsschluss

2.1   Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Maß und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 An die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Mustersendungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Unsere Produkte sind teilweise patent- und gebrauchsmusterrechtlich beschützt. Unerlaubte Nachbildungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

2.3  Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.

 

§ 3       Ausführungsvorschriften des Bestellers

       Gibt der Besteller die Konstruktions- oder Zusammensetzungsmerkmale des Liefergegenstandes in einer Weise vor, die von unserer Fertigung abweicht, so trägt er die Verantwortung dafür, dass hierdurch Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt uns von  etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

 

 

 

§ 4       Lieferfristen, Liefertermine

4.1  Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder von uns als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware oder die von uns erbrachte Leistung bereitgestellt ist.

4.2  Sollten wir uns mit der Lieferung / Leistung in Verzug befinden, kann der Besteller nach einer angemessenen Frist, die mindestens 90 Tagen beträgt, vom Vertrag zurücktreten, falls bis zum Ablauf dieser Frist die Ware nicht versandbereit gemeldet ist.

4.3   Wir sind zur Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

4.4  Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzet voraus, dass der Besteller die ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat.

4.5  In allen Fällen, in denen uns die Herstellung und Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (z. B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen usw.), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist kommen wir erst in Verzug, wenn uns der Besteller eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat. Für den Fall einer Nicht-Abnahme der Lieferung oder Versandangebot sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

       Kann die Ware aus Gründen nicht versendet werden, die der Besteller zu vertreten hat, sind wir berechtigt die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum, der Lagerschein ersetzt die Vertragsdokumente.

 

§ 5       Gefahrübergang

5.1  Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anderweitiges ergibt.

5.2   Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist, spätestens jedoch, nachdem sie unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten, übernommen haben.

5.3    Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

 

§ 6       Mängelgewährleistung

6.1   Wir leisten für Mängel der Ware oder sonstiger Leistungen, insbesondere wegen Materialfehler, fehlender Bauart, mangelhafter Ausführung oder erheblicher Beieinträchtigung der Brauchbarkeit nach Wahl des Bestellers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die Ware bzw. die Leistung verändert, unsachgemäß behandelt oder gelagert wird.

 

6.2. Der Besteller ist verpflichtet uns zur Durchführung von Reparaturen oder zur Lieferung von Ersatzgeräten oder Ersatzteilen angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, sind wir von der Mängelhaftung frei. Der Besteller ist verpflichtet uns beanstandete Ware zur Verfügung zu halten.

6.3   Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

6.4  Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Kaufsache schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.5  Für die Mangelfreiheit unserer Produkte oder Leistung leisten wir Gewähr für den Zeitraum von 12 Monaten. Bei gebrauchten Sachen ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.

6.6  Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

6.7  Handelsübliche Toleranzen bezüglich Maß, Menge, Gewicht, Qualität, Farbe usw. berechtigen nicht zur Beanstandung.

 

§ 7       Haftung

7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Wir haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

7.2   Wir haften nicht für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.

7.3  Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

7.4  Die Begrenzung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

7.5  Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

7.6   Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8       Eigentumsvorbehalt

8.1   Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.

8.2  Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum vollständigen Ausgleich der sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers vor.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

8.4  Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einem Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

8.5  Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8.6 Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen gewöhnlichen Geschäftsbedingungen und nur solange er mit der Zahlung nicht in Verzug ist bis auf Widerruf veräußern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dient im selben Umfang der Sicherung wie die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware selbst. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns bezogenen Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus dieser Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswerts der Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung an.

8.7  Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt eine Bearbeitung und / oder Verarbeitung des Liefergegenstandes sowie eine Verbindung mit anderen Gegenständen für uns, ohne dass wir daraus verpflichtet würden und ohne dass unser Eigentum hierdurch untergeht. Verarbeitet oder verbindet der Besteller den Liefergegenstand mit anderen Waren, so steht uns an den neuen Sachen Miteigentum zu im Verhältnis des Werts der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten bzw. verbundenen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Verbindung. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

8.8  Der Besteller ist berechtigt, bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware Forderungen bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf durch uns einzuziehen. Der Widerruf erfolgt nur, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Im Falle des Widerrufs ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichern Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen.

 

 

8.9  Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9       Preise, Zahlungen

9.1  Unsere Preise in EURO verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, Verladung, Fracht und dergleichen sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.2   Die Preise sind bei den Vertragsabschluss gültigen Preislisten zu entnehmen. Ältere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit automatisch durch Inkrafttreten neuer Preislisten.

9.3   Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten.

9.4   Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Verzugsschaden geltend zu machen. nach angemessener Nachfristsetzung sind wir außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt auch in diesem Fall vorbehalten. Bei Überschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Höhe zu verlangen.

9.5  Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

9.6  Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht  nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9.7  Sofern wir nach Vertragabschluss Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnissen des Bestellers erhalten, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und noch nicht erfolgte Leistungen zurück zu halten.

9.8   Wird unsere Leistung vertragsgemäß später als 6 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, können wir den Preis angemessen angleichen an die seit Vertragsabschluss bis zur Lieferung eingetretenen Veränderungen der einschlägigen Material- oder Lohnkosten.

 

§ 10     Reparaturen

10.1 Sofern nichts anderes vereinbart erstellen und übersenden wir nach Erhalt eines Instruments zunächst einen Kostenvoranschlag für die als erforderlich erachteten Reparaturen. Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt auf Grundlage eines nicht oder nur teildemontierten Instruments. An den Kostenvoranschlag halten wir uns einen Monat gebunden. Wir führen die Reparatur erst dann durch, wenn der Kunde schriftlich den Auftrag zur Durchführung der Reparatur entsprechend dem Kostenvoranschlag erklärt. Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass die im Kostenvoranschlag genannten Kosten infolge weiterer Mängel oder Mehraufwendungen nicht ausreichen, so sind wir befugt, die Reparatur weiter zu führen, wenn dadurch die veranschlagten Kosten nicht um mehr als 15 % überschritten werden. Ist eine Überschreitung darüber hinaus absehbar, so haben wir dem Besteller einen ergänzenden Kostenvoranschlag hinsichtlich der anfallenden Mehrkosten vorzulegen und führen die Reparatur erst nach Erteilung eines weiteren schriftlichen Auftrags fort. Bei kostenpflichtigen Reparaturen wird ein gesonderter Versandkostenanteil berechnet.

10.2 Wir stellen auf Verlangen des Bestellers ein Ersatzinstrument mietweise zur Verfügung. Bei Erteilung eines Reparaturauftrages zahlt der Besteller eine Pauschale von € 98,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer, welcher mit der Reparatur in Rechnung gestellt wird. Der Besteller hat das Ersatzinstrument unverzüglich nach Ende der Mietzeit (Erhalt des reparierten Instruments) an uns zurückzusenden. Bei Fortsetzung des Gebrauchs behalten wir uns vor, einen weiteren Nutzungsersatz von € 48,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer pro Tag zu fordern.

10.3 Wird kein Reparaturauftrag erteilt, wird das Instrument unrepariert zurückgesandt und eine Bearbeitungsgebühr von € 80,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer und Versand berechnet. Für angeforderte Ersatzinstrumente berechnen wir bei Nichterteilung eines Reparaturauftrages pro Tag eine Miete von € 48,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer.

10.4 Schäden am Ersatzinstrument, die der Besteller zu vertreten hat, oder nicht zurückgesandtes Zubehör des Ersatzgerätes werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

 

§ 11     Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

11.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

11.2  Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ergebenden Pflichten ist 88630 Pfullendorf. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist gleichfalls 88630 Pfullendorf. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

11.3  Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Stand: 16.11.2009

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