Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Download AGB
MSI MedServ International Deutschland GmbH
§ 1 Ausschließliche
Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit
Unternehmern, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.2 Unsere Lieferungen, Angebote und
Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Unternehmer im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe, Maß und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
2.2 An die zum Angebot gehörenden Unterlagen,
wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Mustersendungen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Unsere Produkte sind teilweise patent- und gebrauchsmusterrechtlich beschützt.
Unerlaubte Nachbildungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
2.3 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot.
Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller
innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.
§ 3 Ausführungsvorschriften des Bestellers
Gibt der Besteller die
Konstruktions- oder Zusammensetzungsmerkmale des Liefergegenstandes in einer
Weise vor, die von unserer Fertigung abweicht, so trägt er die Verantwortung
dafür, dass hierdurch Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt uns
von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 4 Lieferfristen, Liefertermine
4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur
dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder von uns als verbindlich
bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
die Ware oder die von uns erbrachte Leistung bereitgestellt ist.
4.2 Sollten wir uns mit der Lieferung /
Leistung in Verzug befinden, kann der Besteller nach einer angemessenen Frist,
die mindestens 90 Tagen beträgt, vom Vertrag zurücktreten, falls bis zum Ablauf
dieser Frist die Ware nicht versandbereit gemeldet ist.
4.3 Wir sind zur Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt.
4.4 Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzet voraus, dass der Besteller die ihm obliegenden
Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.5 In allen Fällen, in denen uns die
Herstellung und Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder
nicht rechtzeitig möglich ist (z. B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mangel
an Roh- und Betriebsstoffen usw.), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei
Vereinbarung einer Lieferfrist kommen wir erst in Verzug, wenn uns der
Besteller eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat. Für den Fall einer
Nicht-Abnahme der Lieferung oder Versandangebot sind wir berechtigt, eine
Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz verlangen.
Kann die Ware aus Gründen nicht
versendet werden, die der Besteller zu vertreten hat, sind wir berechtigt die
Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers einzulagern. Das Datum der Einlagerung
gilt in solchen Fällen als Lieferdatum, der Lagerschein ersetzt die
Vertragsdokumente.
§ 5 Gefahrübergang
5.1 Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anderweitiges ergibt.
5.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist,
spätestens jedoch, nachdem sie unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch
bei Teillieferungen oder wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die
Versendungskosten, übernommen haben.
5.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der
Besteller im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Mängelgewährleistung
6.1 Wir leisten für Mängel der Ware oder
sonstiger Leistungen, insbesondere wegen Materialfehler, fehlender Bauart,
mangelhafter Ausführung oder erheblicher Beieinträchtigung der Brauchbarkeit
nach Wahl des Bestellers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die
Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die Ware bzw. die Leistung verändert,
unsachgemäß behandelt oder gelagert wird.
6.2. Der Besteller ist verpflichtet uns zur
Durchführung von Reparaturen oder zur Lieferung von Ersatzgeräten oder
Ersatzteilen angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese,
sind wir von der Mängelhaftung frei. Der Besteller ist verpflichtet uns
beanstandete Ware zur Verfügung zu halten.
6.3 Sind wir zur Mängelbeseitigung /
Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese
über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder
schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist
der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder eine
entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.4 Offensichtliche Mängel sind innerhalb
einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Kaufsache schriftlich anzuzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.5 Für die Mangelfreiheit unserer Produkte
oder Leistung leisten wir Gewähr für den Zeitraum von 12 Monaten. Bei
gebrauchten Sachen ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
6.6 Als Beschaffenheit der Ware gilt
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6.7 Handelsübliche Toleranzen bezüglich Maß,
Menge, Gewicht, Qualität, Farbe usw. berechtigen nicht zur Beanstandung.
§ 7 Haftung
7.1 Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Wir haften bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
7.2 Wir haften nicht für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen
deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.
7.3 Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit
der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der
Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
7.4 Die Begrenzung gilt nicht für Ansprüche
aus Produkthaftung, bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
bei Verlust des Lebens.
7.5 Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels
verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns
Arglist vorwerfbar ist.
7.6 Soweit die Schadensersatzhaftung uns
gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Lieferung der Ware erfolgt unter
Eigentumsvorbehalt.
8.2 Wir behalten uns das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zum vollständigen Ausgleich der sich aus der
Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers vor.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware
pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen
Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaiger
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einem
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde
unverzüglich anzuzeigen.
8.5 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und
die Ware herauszuverlangen.
8.6 Der Besteller darf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu
seinen gewöhnlichen Geschäftsbedingungen und nur solange er mit der Zahlung
nicht in Verzug ist bis auf Widerruf veräußern. Die Forderungen des Bestellers
aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware wird
bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dient im selben Umfang der Sicherung wie
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware selbst. Wird die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von
uns bezogenen Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus dieser
Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswerts der Vorbehaltsware.
Wir nehmen die Abtretung an.
8.7 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,
erfolgt eine Bearbeitung und / oder Verarbeitung des Liefergegenstandes sowie
eine Verbindung mit anderen Gegenständen für uns, ohne dass wir daraus
verpflichtet würden und ohne dass unser Eigentum hierdurch untergeht.
Verarbeitet oder verbindet der Besteller den Liefergegenstand mit anderen
Waren, so steht uns an den neuen Sachen Miteigentum zu im Verhältnis des Werts
der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten bzw. verbundenen Waren im
Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Verbindung. Die aus der Verarbeitung
entstehende neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bedingungen.
8.8 Der Besteller ist berechtigt, bei
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware Forderungen bis zu einem jederzeit
zulässigen Widerruf durch uns einzuziehen. Der Widerruf erfolgt nur, wenn der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder
Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Im Falle des Widerrufs
ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu
unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichern Auskünfte und
Unterlagen auszuhändigen.
8.9 Wir sind verpflichtet, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als
der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Preise,
Zahlungen
9.1 Unsere Preise in EURO verstehen sich ab
Werk zuzüglich Verpackung, Verladung, Fracht und dergleichen sowie zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.2 Die Preise sind bei den Vertragsabschluss
gültigen Preislisten zu entnehmen. Ältere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit
automatisch durch Inkrafttreten neuer Preislisten.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist
die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug (Skonto) zu
leisten.
9.4 Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen
in Verzug, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Verzugsschaden geltend zu
machen. nach angemessener Nachfristsetzung sind wir außerdem berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugschadens bleibt auch in diesem Fall vorbehalten. Bei
Überschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB
festgelegten gesetzlichen Höhe zu verlangen.
9.5 Der Besteller hat ein Recht zur
Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder durch uns anerkannt wurden.
9.6 Der Besteller kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.7 Sofern wir nach Vertragabschluss Kenntnis
von einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnissen des
Bestellers erhalten, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und noch
nicht erfolgte Leistungen zurück zu halten.
9.8 Wird unsere Leistung vertragsgemäß später
als 6 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, können wir den Preis angemessen
angleichen an die seit Vertragsabschluss bis zur Lieferung eingetretenen
Veränderungen der einschlägigen Material- oder Lohnkosten.
§ 10 Reparaturen
10.1 Sofern nichts anderes vereinbart erstellen
und übersenden wir nach Erhalt eines Instruments zunächst einen
Kostenvoranschlag für die als erforderlich erachteten Reparaturen. Die
Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt auf Grundlage eines nicht oder nur
teildemontierten Instruments. An den Kostenvoranschlag halten wir uns einen
Monat gebunden. Wir führen die Reparatur erst dann durch, wenn der Kunde
schriftlich den Auftrag zur Durchführung der Reparatur entsprechend dem
Kostenvoranschlag erklärt. Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur
heraus, dass die im Kostenvoranschlag genannten Kosten infolge weiterer Mängel
oder Mehraufwendungen nicht ausreichen, so sind wir befugt, die Reparatur
weiter zu führen, wenn dadurch die veranschlagten Kosten nicht um mehr als 15 %
überschritten werden. Ist eine Überschreitung darüber hinaus absehbar, so haben
wir dem Besteller einen ergänzenden Kostenvoranschlag hinsichtlich der
anfallenden Mehrkosten vorzulegen und führen die Reparatur erst nach Erteilung
eines weiteren schriftlichen Auftrags fort. Bei kostenpflichtigen Reparaturen
wird ein gesonderter Versandkostenanteil berechnet.
10.2 Wir stellen auf Verlangen des Bestellers
ein Ersatzinstrument mietweise zur Verfügung. Bei Erteilung eines
Reparaturauftrages zahlt der Besteller eine Pauschale von € 98,00 zzgl. jeweils
gültiger Mehrwertsteuer, welcher mit der Reparatur in Rechnung gestellt wird.
Der Besteller hat das Ersatzinstrument unverzüglich nach Ende der Mietzeit
(Erhalt des reparierten Instruments) an uns zurückzusenden. Bei Fortsetzung des
Gebrauchs behalten wir uns vor, einen weiteren Nutzungsersatz von € 48,00 zzgl.
jeweils gültiger Mehrwertsteuer pro Tag zu fordern.
10.3 Wird kein Reparaturauftrag erteilt, wird
das Instrument unrepariert zurückgesandt und eine Bearbeitungsgebühr von €
80,00 zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer und Versand berechnet. Für
angeforderte Ersatzinstrumente berechnen wir bei Nichterteilung eines
Reparaturauftrages pro Tag eine Miete von € 48,00 zzgl. jeweils gültiger
Mehrwertsteuer.
10.4 Schäden am Ersatzinstrument, die der
Besteller zu vertreten hat, oder nicht zurückgesandtes Zubehör des
Ersatzgerätes werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
§ 11 Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2 Erfüllungsort für sämtliche aus dem
Vertragsverhältnis mit dem Besteller ergebenden Pflichten ist 88630
Pfullendorf. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist gleichfalls 88630 Pfullendorf.
Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem
allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
11.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen
des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: 16.11.2009
|